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Auslandskrankenversicherung Costa Rica


Allgemeines:

- im außereuropäischen Ausland tragen die gesetzlichen Krankenversicherungen keinerlei Behandlungskosten und Kosten für Rücktransporte
- gesetzliche Versicherungen tragen lediglich die Behandlungskosten bei einem innereuropäischen Aufenthalt, allerdings nur bis zu den maximalen deutschen Behandlungssätzen
- für gesetzlich Krankenversicherte ist ein Abschluss einer Auslandskrankenversicherung bei Reisen ins außereuropäische Ausland unbedingt erforderlich
- für privat Krankenversicherte ist der Abschluss im Normalfall nicht notwendig
- es ist aber ratsam bei der Versicherung nachzufragen ob der Rücktransport ein Teil des Leistungskataloges ist oder ob es bei längeren Auslandsaufenthalten zu einem Prämienaufschlag kommen kann
- die Auslandskrankenversicherung sollte unbedingt ein Deckung bis 50.000 US$ besitzen, da die Krankenhauskosten sehr hoch sind (teilweise ab 1000-2000 US$ pro Tag)


Auslandskrankenverischerungen:

- der Abschluss kann als Kurzvertrag für einzelne Reisen abgeschlossen werden
- oder als Jahrespolice
- meistens ist aber bei einem Aufenthalt von nur 7 Tagen bereits der Abschluss einer Jahrespolice günstiger
- die Versicherungsanbieter unterscheiden sich in ihren Angeboten kaum


Welche Leistungen sind inbegriffen:

- 100% der anfallenden Arzt und Krankenhauskosten bei freier Arzt- und Krankenhauswahl
- 100% Kosten eines medizinisch begründeten Krankenrücktransportes


Welche Leistungen sind nicht inbegriffen:

- Behandlungen, bei denen bereits vor der Reise feststand, dass sie erfolgen würden
- seelische Erkrankungen
- Hilfsmittel wie z.B. Gehilfen, Brillen u.ä.
- Zahnbehandlungen, die über einfache Füllungen, Reparaturen oder schmerzstillende Behandlungen hinausgehen


Besonderheiten und Gesundheitsvorsorge bei einem Aufenthalt in Costa Rica:

- iGrundimunisierung Tetanus und Polio sollte aufgefrischt werden
- Impfung gegen Cholera und Malaria wird je nach Region empfohlen
- Tollwut ist weit verbreitet. Bei Bisswunden sollte schnellstmöglich ein Arzt aufgesucht werden
- Trinkwasser sollte nicht getrunken werden.
- Für Aufenthaltsgenehmigungen ist ein negativer HIV-Test erforderlich


Weitere Informationen erhält man bei der:

für Deutschland zuständigen Vertretung:

Botschaft der Republik Costa Rica:
Dessauerstr. 28-29
10963 Berlin
Tel.: 0 30/ 26 38 99 90
Fax: 030/ 26 55 72 10


Email: emb-costa-rica@t-online.de


oder bei qualifizierten Beratungsstellen:

- kostenlose KV Beratung von unserem KV-Versicherungsprofi Herrn Krausen
- Apotheken mit qualifizierter Reise-Gesundheits-Beratung
- Impfstellen und Ärzte mit Spezialsprechstunden zum Thema Reisemedizin

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