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Auslandskrankenversicherung England
Allgemeines:
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im innereuropäischen Ausland tragen die gesetzlichen Krankenversicherungen die Behandlungskosten, allerdings nur bis zu den maximalen deutschen Behandlungssätzen |
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Krankenrücktransport gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Versicherungen |
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für privat Versicherte ist der Abschluss einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung im Normalfall nicht notwendig |
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gesetzlich Versicherte mit einer privaten Zusatzversicherung bzw. privat Krankenversicherte benötigen nur in Ausnahmefällen eine zusätzliche Auslandsreiseversicherung (z.B. wenn die eigene Versicherung den Krankenrücktransport aus dem Leistungskatalog ausgeschlossen hat) |
Auslandskrankenversicherungen:
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der Abschluss kann als Kurzvertrag für einzelne Reisen abgeschlossen werden |
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oder als Jahrespolice |
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meistens ist aber bei einem Aufenthalt von nur 7 Tagen bereits der Abschluss einer Jahrespolice günstiger |
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die Versicherungsanbieter unterscheiden sich in ihren Angeboten kaum |
Welche Leistungen sind inbegriffen:
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100% der anfallenden Arzt und Krankenhauskosten bei freier Arzt- und Krankenhauswahl |
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100% Kosten eines medizinisch begründeten Krankenrücktransportes |
Welche Leistungen sind nicht inbegriffen:
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Behandlungen, bei denen bereits vor der Reise feststand, dass sie erfolgen würden |
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seelische Erkrankungen |
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Hilfsmittel wie z.B. Gehilfen, Brillen u.ä. |
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Zahnbehandlungen, die über einfache Füllungen, Reparaturen oder schmerzstillende Behandlungen hinausgehen |
Besonderheiten und Gesundheitsvorsorge bei einem Aufenthalt in Großbritannien:
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eine sog. Anspruchsbescheinigung (vgl. E 111) ist nicht erforderlich |
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im Abkommen des Nationalen Gesundheitsdienstes (National Health Service) ist die ärztliche Behandlung kostenlos |
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selbst zu zahlen sind allerdings zahnärztliche Behandlungen, verschriebene Medikamente und Brillen |
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im Krankheitsfall wendet man sich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses an einen Vertragsarzt des National Health Service (NHS) |
Weitere Informationen erhält man bei der:
für Deutschland zuständigen Vertretung:
Britische Botschaft
Wilhelmstr. 70-71
10117 Berlin
Tel.: 030/ 20457-0
E-Mail: consular.berlin@fco.gov.uk
URL: http://www.britischebotschaft.de
oder bei qualifizierten Beratungsstellen:
- kostenlose KV Beratung von unserem KV-Versicherungsprofi Herrn Krausen
- Apotheken mit qualifizierter Reise-Gesundheits-Beratung
- Impfstellen und Ärzte mit Spezialsprechstunden zum Thema Reisemedizin
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