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Auslandskrankenversicherung Griechenland
Allgemeines:
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im innereuropäischen Ausland tragen die gesetzlichen Krankenversicherungen die Behandlungskosten, allerdings nur bis zu den maximalen deutschen Behandlungssätzen |
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Krankenrücktransport gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Versicherungen |
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für privat Versicherte ist der Abschluss einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung im Normalfall nicht notwendig |
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gesetzlich Versicherte mit einer privaten Zusatzversicherung bzw. privat Krankenversicherte benötigen nur in Ausnahmefällen eine zusätzliche Auslandsreiseversicherung (z.B. wenn die eigene Versicherung den Krankenrücktransport aus dem Leistungskatalog ausgeschlossen hat) |
Auslandskrankenverischerungen:
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der Abschluss kann als Kurzvertrag für einzelne Reisen abgeschlossen werden |
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oder als Jahrespolice |
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meistens ist aber bei einem Aufenthalt von nur 7 Tagen bereits der Abschluss einer Jahrespolice günstiger |
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die Versicherungsanbieter unterscheiden sich in ihren Angeboten kaum |
Welche Leistungen sind inbegriffen:
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100% der anfallenden Arzt und Krankenhauskosten bei freier Arzt- und Krankenhauswahl |
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100% Kosten eines medizinisch begründeten Krankenrücktransportes |
Welche Leistungen sind nicht inbegriffen:
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Behandlungen, bei denen bereits vor der Reise feststand, dass sie erfolgen würden |
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seelische Erkrankungen |
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Hilfsmittel wie z.B. Gehilfen, Brillen u.ä. |
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Zahnbehandlungen, die über einfache Füllungen, Reparaturen oder schmerzstillende Behandlungen hinausgehen |
Besonderheiten und Gesundheitsvorsorge bei einem Aufenthalt in der Griechenland:
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Es kommen Hepatitis A und B vor. |
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Für Reisende über sechs Monate, die aus Gelbfieber- Infektionsgebieten kommen, ist eine Impfbescheinigung erforderlich. |
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Bei der Akklimatisierung von Leitungswasser können leichte Magenverstimmungen auftreten, es ist aber normalerweise gechlort und relativ sauber. Empfehlenswert ist, in den ersten Tagen abgefülltes Wasser zu trinken. |
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Besonders im Norden um Thessaloniki sind während der wäremeren Jahreszeit (März/April bis Oktober/November) Zecken zu finden.Eine Schutzimpfung gegen FSME (Frühsommer- Meningo- Enzephalitis), deren Erreger bereits mit dem Stich auf den Wirt übertragen wird, ist bei Aktivitäten in endemischen Gebieten dringend empfohlen. Informationen findet man unter www.medizinfo.com/waldundwiese/zecken/start.htm. Im Zweifelsfall ist bei Zeckenbefall der Arzt aufzusuchen. |
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Da Tollwut vorkommt, sollte bei Bißwunden so schnell wie möglich ein Arzt aufgesucht werden. |
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Für Deutsche und Österreicher gilt die Anspruchsbescheinigung E111. Die Sozialversicherungsanstalt (Idryma Koinonikon Asfaliseon IKA) hilft unter Vorlage des E111 eine Bestätigung auszustellen. Im Krankheitsfall muss diese dann in der Notaufnahme vorgelegt werden. Die Kosten für die Medikamente sind z.T selbst zu bezahlen (ca.20%), die Behandlung selbst ist kostenlos. |
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Apotheker können selbst Medikamente verschreiben und Diagnosen stellen. |
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Die Krankenversicherung auf abgelegenen Inseln ist teilweise nicht so gut. |
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Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung wird Schweizern empfohlen. |
Weitere Informationen erhält man bei der:
für Griechenland zuständige Vertretung:
Griechische Botschaft
Jägerstrasse 55 (3. Etage),
D-10117 Berlin
Tel.: +49 (30) 20 62 60 (Zentrale)
Fax: +49 (30) 20 62 64 44
E-mail: info@griechische-botschaft.de
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