|
|
Auslandskrankenversicherung Italien
Allgemeines:
| - |
im innereuropäischen Ausland tragen die gesetzlichen Krankenversicherungen die Behandlungskosten, allerdings nur bis zu den maximalen deutschen Behandlungssätzen |
| - |
Krankenrücktransport gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Versicherungen |
| - |
für privat Versicherte ist der Abschluss einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung im Normalfall nicht notwendig |
| - |
gesetzlich Versicherte mit einer privaten Zusatzversicherung bzw. privat Krankenversicherte benötigen nur in Ausnahmefällen eine zusätzliche Auslandsreiseversicherung (z.B. wenn die eigene Versicherung den Krankenrücktransport aus dem Leistungskatalog ausgeschlossen hat) |
Auslandskrankenversicherungen:
| - |
der Abschluss kann als Kurzvertrag für einzelne Reisen abgeschlossen werden |
| - |
oder als Jahrespolice |
| - |
meistens ist aber bei einem Aufenthalt von nur 7 Tagen bereits der Abschluss einer Jahrespolice günstiger |
| - |
die Versicherungsanbieter unterscheiden sich in ihren Angeboten kaum |
Welche Leistungen sind inbegriffen:
| - |
100% der anfallenden Arzt und Krankenhauskosten bei freier Arzt- und Krankenhauswahl |
| - |
100% Kosten eines medizinisch begründeten Krankenrücktransportes |
Welche Leistungen sind nicht inbegriffen:
| - |
Behandlungen, bei denen bereits vor der Reise feststand, dass sie erfolgen würden |
| - |
seelische Erkrankungen |
| - |
Hilfsmittel wie z.B. Gehilfen, Brillen u.ä. |
| - |
Zahnbehandlungen, die über einfache Füllungen, Reparaturen oder schmerzstillende Behandlungen hinausgehen |
Besonderheiten und Gesundheitsvorsorge bei einem Aufenthalt in Italien:
| - |
das Formblatt E 111 regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall im Ausland für EU- und EFTA-Staatsbürger (Ausnahme Schweiz und Liechtenstein) |
| - |
-n Italien ist die Ortskasse für Krankenversicherung die Unità Sanitaria Locale (USL) des Nationalen Gesundheitsdienstes (sie hilft im Notfall aus) |
| - |
einen Teil der Arzneimittelkosten muss man selbst tragen |
| - |
Schweizer sollten eine Reisekrankenversicherung abschließen |
| - |
in ländlichen Gebieten sollte man kein Leitungswasser trinken (man sollte abgefülltes Wasser trinken |
| - |
während der Sommermonate kommen in den Wäldern teilweise Zecken vor |
| - |
bei Zeckenbefall im Zweifelsfall den Arzt aufsuchen |
| - |
Tollwut kann in manchen Gebieten vorkommen (bei Bisswunden sollte so schnell wie möglich ein Arzt aufgesucht werden) |
Weitere Informationen erhält man bei der:
für Deutschland zuständigen Vertretung:
Italienische Botschaft
Dessauer Str. 28/29
10963 Berlin
Tel.: 030 - 25 440-0
E-Mail: ambitalia.segr@t-online.de
URL: http://www.botschaft-italien.de/
oder bei qualifizierten Beratungsstellen:
- kostenlose KV Beratung von unserem KV-Versicherungsprofi Herrn Krausen
- Apotheken mit qualifizierter Reise-Gesundheits-Beratung
- Impfstellen und Ärzte mit Spezialsprechstunden zum Thema Reisemedizin
| |
|