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Auslandskrankenversicherung Mexiko
Allgemeines:
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im außereuropäischen Ausland tragen die gesetzlichen Krankenversicherungen keinerlei Behandlungskosten und Kosten für Rücktransporte |
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gesetzliche Versicherungen tragen lediglich die Behandlungskosten bei einem innereuropäischen Aufenthalt, allerdings nur bis zu den maximalen deutschen Behandlungssätzen |
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für gesetzlich Krankenversicherte ist ein Abschluss einer Auslandskrankenversicherung bei Reisen ins außereuropäische Ausland unbedingt erforderlich |
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für privat Krankenversicherte ist der Abschluss im Normalfall nicht notwendig |
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es ist aber ratsam bei der Versicherung nachzufragen ob der Rücktransport ein Teil des Leistungskataloges ist oder ob es bei längeren Auslandsaufenthalten zu einem Prämienaufschlag kommen kann |
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die Auslandskrankenversicherung sollte unbedingt ein Deckung bis 50.000 US$ besitzen, da die Krankenhauskosten sehr hoch sind (teilweise ab 1000-2000 US$ pro Tag) |
Auslandskrankenverischerungen:
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der Abschluss kann als Kurzvertrag für einzelne Reisen abgeschlossen werden |
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oder als Jahrespolice |
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meistens ist aber bei einem Aufenthalt von nur 7 Tagen bereits der Abschluss einer Jahrespolice günstiger |
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die Versicherungsanbieter unterscheiden sich in ihren Angeboten kaum |
Welche Leistungen sind inbegriffen:
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100% der anfallenden Arzt und Krankenhauskosten bei freier Arzt- und Krankenhauswahl |
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100% Kosten eines medizinisch begründeten Krankenrücktransportes |
Welche Leistungen sind nicht inbegriffen:
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Behandlungen, bei denen bereits vor der Reise feststand, dass sie erfolgen würden |
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seelische Erkrankungen |
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Hilfsmittel wie z.B. Gehilfen, Brillen u.ä. |
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Zahnbehandlungen, die über einfache Füllungen, Reparaturen oder schmerzstillende Behandlungen hinausgehen |
Besonderheiten und Gesundheitsvorsorge bei einem Aufenthalt in Mexico:
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Impfschutz gegen Tetanus, Polio, Diphtherie und Hepatitis A sollte aufgefrischt werden (eventuell auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus) |
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Tollwut ist weit verbreitet . Bei Bisswunden sollte schnellstmöglich ein Arzt aufgesucht werden. |
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Trinkwasser sollte nicht getrunken werden. |
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Sorgfältige Nahrungsmittel- und Trinkwasserhygiene ist zu beachten |
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Der Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenständen und von Märkten sollte vermieden werden |
Weitere Informationen erhält man bei der:
für Deutschland zuständigen Vertretung:
Botschaft der Vereinigten Mexikanischen Staaten:
Klingelhöferstr. 3
10785 Berlin
Tel.: 0 30 - 26 93 23-0
Fax: 0 30 - 26 93- 700
URL: http://www.embamex.de
Email: rfaemb@edina.xnc.com
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