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Auslandskrankenversicherung Spanien


Allgemeines:

- im innereuropäischen Ausland tragen die gesetzlichen Krankenversicherungen die Behandlungskosten, allerdings nur bis zu den maximalen deutschen Behandlungssätzen
- Krankenrücktransport gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Versicherungen
- für privat Versicherte ist der Abschluss einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung im Normalfall nicht notwendig
- gesetzlich Versicherte mit einer privaten Zusatzversicherung bzw. privat Krankenversicherte benötigen nur in Ausnahmefällen eine zusätzliche Auslandsreiseversicherung (z.B. wenn die eigene Versicherung den Krankenrücktransport aus dem Leistungskatalog ausgeschlossen hat)


Auslandskrankenverischerungen:

- der Abschluss kann als Kurzvertrag für einzelne Reisen abgeschlossen werden
- oder als Jahrespolice
- meistens ist aber bei einem Aufenthalt von nur 7 Tagen bereits der Abschluss einer Jahrespolice günstiger
- die Versicherungsanbieter unterscheiden sich in ihren Angeboten kaum


Welche Leistungen sind inbegriffen:

- 100% der anfallenden Arzt und Krankenhauskosten bei freier Arzt- und Krankenhauswahl
- 100% Kosten eines medizinisch begründeten Krankenrücktransportes


Welche Leistungen sind nicht inbegriffen:

- Behandlungen, bei denen bereits vor der Reise feststand, dass sie erfolgen würden
- seelische Erkrankungen
- Hilfsmittel wie z.B. Gehilfen, Brillen u.ä.
- Zahnbehandlungen, die über einfache Füllungen, Reparaturen oder schmerzstillende Behandlungen hinausgehen


Besonderheiten und Gesundheitsvorsorge bei einem Aufenthalt in Spanien:

- das Formblatt E 111 regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall im Ausland für EU- und EFTA-Staatsbürger (Ausnahme Schweiz und Liechtenstein)
- im Krankheitsfall suchen Sie eines der medizinischen Zentren (Centro Sanitario de la Seguridad Social) auf
- ein Teil der Kosten für Arzneimittel muss selbst getragen werden
- zahnärztliche Behandlungen sind kostenpflichtig
- Schweizer sollten eine Reisekrankenversicherung abschließen
- während der Sommermonate kommen in den Wäldern teilweise Zecken vor
- bei Zeckenbefall im Zweifelsfall den Arzt aufsuchen
- Tollwut kann in manchen Gebieten vorkommen (bei Bisswunden sollte so schnell wie möglich ein Arzt aufgesucht werden)


Weitere Informationen erhält man bei der:

für Deutschland zuständigen Vertretung:

Spanische Botschaft
Lichtensteinallee 1
10787 Berlin
Tel. 030-254 00 70

URL: http://www.spanischebotschaft.de

oder bei qualifizierten Beratungsstellen:

- kostenlose KV Beratung von unserem KV-Versicherungsprofi Herrn Krausen
- Apotheken mit qualifizierter Reise-Gesundheits-Beratung
- Impfstellen und Ärzte mit Spezialsprechstunden zum Thema Reisemedizin

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