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Visum Frankreich
Visum:
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für alle Staatsangehörigen fremder Länder vorgeschrieben |
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Ausnahme bei einem Aufenthalt bis max. 90 Tagen: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz |
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Des weiteren: Andorra, Argentinien, Australien, Bermuda, Brasilien, Brunei, Chile, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Estland, Guatemala, Honduras, Island, Israel, Japan, Kanada, Korea-Süd, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Malaysia, Malta, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Paraguay, Polen, San Marino, Singapur, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Uruguay, Frankreich, Vatikanstadt, Venezuela und Zypern |
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Dies gilt weiterhin für Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengenland besitzen |
Achtung: Staatsangehörige aus visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum beantragen, dies wird ausschließlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes (dauerhafter Wohnsitz der Person) ausgestellt.
Ausweispflicht durch einen Reisepass gilt:
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für alle Nationalitäten |
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Ausnahme Einreise mit gültigem Personalausweis: Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz |
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Des weiteren: Andorra, Liechtenstein, Monaco und San Marino |
Achtung: Reisepass muss noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus Gültigkeit besitzen.
Antragsunterlagen für Visa:
(Stellt man den Antrag auf dem Postweg, empfiehlt es sich, den Reisepass per Einschreiben zu schicken und einen ausreichend frankierten Rückumschlag beizufügen!)
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Antragsformular |
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3 Passbilder |
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ein gültiger Reisepass |
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Rückreiseticket |
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Reiseversicherungsnachweis |
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Überweisungsbeleg der Antragsgebühr |
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Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthaltes |
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ggf. wird ein Nachweis über Beschäftigung, Hotelreservierung, Geschäftsterminen, Einladungen verlangt |
Bearbeitungszeitraum:
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sehr unterschiedlich: zwischen 1 Tag und 3 Wochen |
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Staatsangehörige osteuropäischer Länder müssen mit 30 Tagen rechnen |
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Staatsangehörige der Länder des Nahen Ostens und Inhaber eines Flüchtlings-Reisepasses müssen mit 2 Monaten rechnen |
Gültigkeit der Visa:
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Kurzzeitvisa (Transitvisa sowie Touristenvisa für einmalige oder mehrmalige Einreise): 5 Tage |
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Langzeitvisa (Studien- und Arbeitsaufenthalte): bis max. 90 Tage |
Gebühren:
- Unterscheidung nach Visaart, Nationalität und Aufenthaltsdauer
- Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft
Weitere Informationen erhält man bei der:
Französischen Botschaft
Pariser Platz 5
10117 Berlin
Tel. 030 - 590 03 90 00
URL: http://www.botschaft-frankreich.de/
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