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Visum Griechenland


Visum:

- für alle Staatsangehörigen fremder Länder vorgeschrieben
für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten sind Staatsbürger folgender Länder: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz; Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Estland, Honduras, Hongkong (China), Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Macau (China), Malaysia, Malta, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, Polen, Rumänien, St. Kitts & Nevis, San Marino, Singapur, Slowakische Republik, Tschechische Republik, Ungarn, Uruguay, USA, Vatikanstadt, Venezuela und Zypern; Außerdem alle Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengenland besitzen.
- Einreisende aus China (VR), GUS, Korea (Nord), Kuba und Vietnam sind verpflichtet sich innerhalb von 48 Std. nach der Einreise bei der Fremdenabteilung der nächstgelegenen Polizeistation zu melden.
- Für Inhaber von Reisepässen, die von den Behörden folgender Länder ausgestellt wurden, gilt Einreise- und Transitverbot:
(a) Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.), nur mit Sondervisum;
(b) Türkische Republik Zypern;
(c) Somalia (nach Januar 1991 ausgestellt);
(d) Bophutatswana, Ciskei, Transkei, Venda;
(e) Äthiopien (Notpässe);
(f) Norwegen (Fremmedpass oder Reisbevis).


Ausweispflicht durch einen Reisepass gilt:

- für alle Nationalitäten
Reisepass muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus Gültigkeit besitzen.
- Staatsbürger folgender Länder, die mit gültigem Personalausweis einreisen können, sind davon ausgenommen:
Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder, Island, Liechtenstein, Malta, Monaco, Norwegen und Schweiz.
- .Anerkannt wird auch ein deutscher Kinderausweis (mit Lichtbild).


Antragsunterlagen für Visa:

- Die Unterlagen hängen von der Nationalität, dem Grund und der Dauer des Aufenthaltes ab. Nähere Informationen erhält man bei dem Konsulat bzw. der Botschaft (s.u.).


Bearbeitungszeitraum:

- Hängt von der Nationalität und dem Konsulat ab.


Gültigkeit der Visa:

- bis zu 90 Tage Aufenthalt, hängt von der Nationalität ab


Gebühren:

- Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft


Weitere Informationen erhält man bei der:


Griechische Botschaft
Jägerstrasse 55 (3. Etage),
D-10117 Berlin

Tel.: +49 (30) 20 62 60 (Zentrale)
Fax: +49 (30) 20 62 64 44

E-mail: info@griechische-botschaft.de

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