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Visum Holland
Visum:
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für alle Staatsangehörigen fremder Länder vorgeschrieben |
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Ausnahme bei einem Aufenthalt bis max. 90 Tagen: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder, Schweiz; Andorra, Island, Liechtenstein, Malta, Monaco, Norwegen und San Marino |
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Des weiteren: Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Estland, Guatemala, Honduras, Hongkong (China), Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Lettland, Litauen, Macau (China), Malaysia, Mexiko, Neuseeland, Nicaragua, Panama, Paraguay, Polen, Rumänien, Singapur, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Uruguay, Holland und den Niederlanden, Vatikanstadt, Venezuela und Zypern (ausgenommen Inhaber von Identitätsnachweisen, die von der zypriotischen Regierung ausgestellt wurden); Staatsangehörige aller nicht aufgeführten Länder, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen, die noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus Gültigkeit besitzt |
Ausweispflicht durch einen Reisepass gilt:
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für alle Nationalitäten |
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Ausnahme Einreise mit gültigem Personalausweis oder Europäischer Identitätskarte: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder, Schweiz |
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Des weiteren: Andorra, Island, Liechtenstein, Malta, Monaco, Norwegen und San Marino |
Achtung: Reisepass muss noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus Gültigkeit besitzen.
Antragsunterlagen für Visa:
(Stellt man den Antrag auf dem Postweg, empfiehlt es sich, den Reisepass per Einschreiben zu schicken und einen ausreichend frankierten Rückumschlag beizufügen!)
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Antragsformular |
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1 Passfoto |
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ein gültiger Reisepass |
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Überweisungsbeleg der Antragsgebühr |
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ggf. Aufenthaltsgenehmigung |
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ggf. Rückflugticket |
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Nachweis einer Unterkunft |
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Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthaltes |
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ggf. Einladungsschreiben |
Bearbeitungszeitraum:
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2-14 Tage |
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in Ausnahmefällen bis zu 6 Wochen. |
Gültigkeit der Visa:
- unterschiedlich je nach Art der Visa
- Verlängerungen sollten bei den konsularischen Vertretungen beantragt werden
Gebühren:
- unterschiedlich
- Anfragen können an die Konsularabteilung der Botschaft gestellt werden
Weitere Informationen erhält man bei der:
Niederländischen Botschaft
Friedrichstraße 95
10117 Berlin
Tel.: 030 /20956-0
E-Mail: nlgovbln@bln.nlamb.de.
URL: www.dutchembassy.de
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