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VISUM NEUSEELAND
Visum:
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für alle Staatsangehörigen fremder Länder vorgeschrieben |
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Ausnahme bei einem Aufenthalt bis max. 3 Monaten: Deutschland, Österreich, die übrigen EU-Länder, Schweiz |
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Des weiteren: Argentinien, Australien, Brasilien, Brunei, Chile, Hongkong, Island, Israel, Japan, Kanada, Kiribati, Korea-Süd, Liechtenstein, Malaysia, Malta, Monaco, Nauru, Norwegen, Singapur, Südafrika, Thailand, Tschechische Republik, Tuvalu, Uruguay und Neuseeland (einschließlich Amerikanisch-Samoa und Swains-Inseln), portugiesische Staatsbürger müssen ihren dauerhaften Wohnsitz in Portugal haben |
Visitors Permit
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für Staatsbürger von Großbritannien, wenn sie nachweisen können, dass sie einen dauerhaften Wohnsitz in Neuseeland haben, Gültigkeit: 6 Monate |
Ausweispflicht durch einen Reisepass gilt:
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für Staatsbürger von Großbritannien, wenn sie nachweisen können, dass sie einen dauerhaften Wohnsitz in Neuseeland haben, Gültigkeit: 6 Monate |
Achtung: Reisepass muss noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus Gültigkeit besitzen.
Hinweis für ein Praktikum:
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vor Antritt der Reise muss ein Studien- bzw. Arbeitsvisa im Heimatland beantragt werden
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für Praktika bis max. 3 Monaten sog. Working Holiday Scheme nötig (Aufenthalt danach bis 12 Monate möglich) |
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für Praktika von 6 12 Monaten sog. Work Permit nötig |
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Alter für Praktika: über 18 bis unter 30 Jahre |
Antragsunterlagen für Visa:
(Stellt man den Antrag auf dem Postweg, empfiehlt es sich, den Reisepass per Einschreiben zu schicken und einen ausreichend frankierten Rückumschlag beizufügen!)
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Antragsformular |
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1 Passfoto |
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ein gültiger Reisepass |
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Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthaltes (1000 NS$ pro Person pro Monat, 400 NS$ pro Person pro Monat, falls die Unterkunft schon bezahlt worden ist) |
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bei Geschäftsvisa benötigt man zusätzlich ein Schreiben der Firma mit Angaben zum Reisezweck |
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Rück- und Weiterflugticket |
Bearbeitungszeitraum:
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Anfragen über genaue Bearbeitungszeit bei der High Commission in London |
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in Genf etwa 2 Wochen. |
Gültigkeit der Visa:
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Besuchervisa: 3 Monate bis maximal 9 Monate Gültigkeit |
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Transitvisum: 24 Stunden Gültigkeit |
Gebühren:
- Besuchervisum: 20 £
- Studentenvisum: 65 £
- Work Permit: 45 £
- Transitvisum: 20 £
Weitere Informationen erhält man bei der:
Neuseeländischen Botschaft
Friedrichstraße 60
10117 Berlin
Tel. 030 -20 62 10
E-Mail: nzemb@t-online.de
oder unter:
New Zealand Immigration Service
URL: http://www.immigration.govt.nz
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