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VISUM NEUSEELAND


Visum:

- für alle Staatsangehörigen fremder Länder vorgeschrieben
- Ausnahme bei einem Aufenthalt bis max. 3 Monaten: Deutschland, Österreich, die übrigen EU-Länder, Schweiz
- Des weiteren: Argentinien, Australien, Brasilien, Brunei, Chile, Hongkong, Island, Israel, Japan, Kanada, Kiribati, Korea-Süd, Liechtenstein, Malaysia, Malta, Monaco, Nauru, Norwegen, Singapur, Südafrika, Thailand, Tschechische Republik, Tuvalu, Uruguay und Neuseeland (einschließlich Amerikanisch-Samoa und Swains-Inseln), portugiesische Staatsbürger müssen ihren dauerhaften Wohnsitz in Portugal haben


Visitors Permit

- für Staatsbürger von Großbritannien, wenn sie nachweisen können, dass sie einen dauerhaften Wohnsitz in Neuseeland haben, Gültigkeit: 6 Monate


Ausweispflicht durch einen Reisepass gilt:

- für Staatsbürger von Großbritannien, wenn sie nachweisen können, dass sie einen dauerhaften Wohnsitz in Neuseeland haben, Gültigkeit: 6 Monate

Achtung: Reisepass muss noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus Gültigkeit besitzen.


Hinweis für ein Praktikum:

- vor Antritt der Reise muss ein Studien- bzw. Arbeitsvisa im Heimatland beantragt werden
- für Praktika bis max. 3 Monaten sog. Working Holiday Scheme nötig (Aufenthalt danach bis 12 Monate möglich)
- für Praktika von 6 – 12 Monaten sog. Work Permit nötig
- Alter für Praktika: über 18 bis unter 30 Jahre


Antragsunterlagen für Visa:

(Stellt man den Antrag auf dem Postweg, empfiehlt es sich, den Reisepass per Einschreiben zu schicken und einen ausreichend frankierten Rückumschlag beizufügen!)

- Antragsformular
- 1 Passfoto
- ein gültiger Reisepass
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthaltes (1000 NS$ pro Person pro Monat, 400 NS$ pro Person pro Monat, falls die Unterkunft schon bezahlt worden ist)
- bei Geschäftsvisa benötigt man zusätzlich ein Schreiben der Firma mit Angaben zum Reisezweck
Rück- und Weiterflugticket


Bearbeitungszeitraum:

- Anfragen über genaue Bearbeitungszeit bei der High Commission in London
- in Genf etwa 2 Wochen.


Gültigkeit der Visa:

- Besuchervisa: 3 Monate bis maximal 9 Monate Gültigkeit
- Transitvisum: 24 Stunden Gültigkeit


Gebühren:

- Besuchervisum: 20 £
- Studentenvisum: 65 £
- Work Permit: 45 £
- Transitvisum: 20 £


Weitere Informationen erhält man bei der:

Neuseeländischen Botschaft
Friedrichstraße 60
10117 Berlin
Tel. 030 -20 62 10
E-Mail: nzemb@t-online.de

oder unter:
New Zealand Immigration Service
URL: http://www.immigration.govt.nz
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