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VISUM SCHWEIZ


Visum:

- für alle Staatsangehörigen fremder Länder vorgeschrieben
- Ausnahme bei einem Aufenthalt bis max. 3 Monaten: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder; Liechtenstein, Malta, Monaco, San Marino, Slowakische Republik, Slowenien, Ungarn, Zypern; weiterhin alle nord-, mittel- und südamerikanischen Länder, einschließlich der karibischen Inselstaaten (ausgenommen Staatsbürger von Belize, Bolivien, Dominikanische Republik, Ecuador, Haiti, Kolumbien, Kuba und Peru)
Achtung:
- bei wiederholter Einreise in die Schweiz, ohne Ausübung einer Erwerbstätigkeit, muss man sich bei der Fremdenpolizei melden - wenn der Aufenthalt insgesamt 6 Monate innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten überschreitet
Wer mit einem Visum oder einer Aufenthaltsgenehmigung einreist, muss sich innerhalb von 8 Tagen bei der Fremdenpolizei melden.


Ausweispflicht durch einen Reisepass gilt:

- für alle Nationalitäten
- Ausnahme – Einreise mit gültigem Personalausweis: Bundesrepublik Deutschland, Österreich und übrige EU-Länder
- Des weiteren: Liechtenstein, Malta, Monaco, San Marino, Slowakische Republik, Slowenien, Ungarn und Zypern

Achtung: Reisepass muss noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus Gültigkeit besitzen.


Antragsunterlagen für Visa:

(Stellt man den Antrag auf dem Postweg, empfiehlt es sich, den Reisepass per Einschreiben zu schicken und einen ausreichend frankierten Rückumschlag beizufügen!)

- Antragsformular
- 1 Passfoto
- ein gültiger Reisepass
- Überweisungsbeleg der Antragsgebühr
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthaltes (mindestens 100 Sfr pro Tag)
- in einigen Fällen muss eine Einladung vorliegen
- ggf. Nachweis der Geschäftsverbindungen oder Arbeits-/Verdienstbescheinigung
- Rück-/Weiterreiseticket


Bearbeitungszeitraum:

- ca. 3 Tage
- auch länger – abhängig von der Nationalität


Gültigkeit der Visa:

- unterschiedlich abhängig von der Visaart


Gebühren:

- sehr unterschiedlich, ist abhängig von der Nationalität und der Visaart


Weitere Informationen erhält man bei der:

Schweizerischen Botschaft
Otto-von-Bismarck-Allee 4A
10557 Berlin
Tel.: 030 - 390 40 00

E-Mail: vertretung@botschaft-schweiz.de
URL: www.botschaft-schweiz.de
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