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Visum USA


Visum:

- für alle Staatsangehörigen fremder Länder vorgeschrieben
- Ausnahme bei einem Aufenthalt bis max. 90 Tagen: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (ausgenommen Staatsbürger von Griechenland), Schweiz
- Des weiteren: Andorra, Australien, Brunei, Island, Japan, Liechtenstein, Monaco, Neuseeland, Norwegen, San Marino, Singapur, Slowenien und Uruguay; Großbritannien mit Wohnsitz auf den Cayman- oder Turks- und Caicos-Inseln
- Weitere Ausnahmen: Staatsangehörige von Kanada, welche aus der westlichen Hemisphäre in die USA (Identitätsnachweis notwendig) einreisen, Staatsbürger von Kanada oder Großbritannien, welche ihren Wohnsitz in Bermuda oder Kanada (Nachweis notwendig) und aus Nord-, Mittel- oder Südamerika (nicht aber aus Kuba) einreisen

Sonderregelung für Sprachkursteilnehmer:

- Sprachkursteilnehmer (EU-Angehörige) mit mehr als 18 Wochenstunden benötigen das Visum (I-20)
- Neuregelung:
Im Januar 2003 wurde das „Student and Exchange Visitor Information System“ (SEVIS) implementiert. Es dient der elektronischen Erfassung aller ausländischen Studierenden und Forscher (sowie gegebenenfalls deren Angehörigen). Die Studierenden erhalten ein Visum, welches mit dem Status „F“ (Aufenthaltszweck ist das akademische Studium), „J“ (im Rahmen eines Austauschprogramms), oder „M“ (Aufenthaltszweck ist die berufliche Weiterbildung) gekennzeichnet ist.

Weiterführende Informationen unter:
URL: http://www.usembassy.at/en/us/visa_reg.htm


Ausweispflicht durch einen Reisepass gilt:

- für alle Nationalitäten
- Ausnahme: Staatsangehörige von Kanada, die aus der westlichen Hemisphäre in die USA (Identitätsnachweis notwendig) einreisen; Staatsbürger von Kanada oder Großbritannien, die ihren Wohnsitz in Bermuda oder Kanada haben (Nachweis notwendig) und aus Nord-, Mittel- oder Südamerika (nicht aus Kuba) einreisen

Achtung: Reisepass muss noch mindestens 3 – 6 Monate (je nach Nationalität) über den Aufenthalt hinaus Gültigkeit besitzen.


Hinweis für ein Praktikum:

- Praktika sind laut Gesetz nur im Rahmen von sog. Kulturellen Austauschprogrammen erlaubt
- Diese Programme werden von Organisationen durchgeführt, die von amerikanischer Seite ermächtigt sind
- Über deren deutsche Partnerorganisationen wird das Formular DS-2019 ausgestellt
- Vorraussetzung dafür: Nachweis über eine Praktikastelle
- J1 Visum erforderlich
- Weiterhin: Formblatt DS-2016 (ehem. IAP66) notwendig
- Männliche Antragsteller (zwischen 16 und 45 Jahren) zusätzlich Formular DS-157
- Alle Antragssteller für F, J und M Visa zusätzlich Formular DS-158

Wichtig: erst Nachweis über eine Praktikumsstelle, dann das Formular DS-2019, danach das J-1 Visum.


Antragsunterlagen für Visa:

(Stellt man den Antrag auf dem Postweg, empfiehlt es sich, den Reisepass per Einschreiben zu schicken und einen ausreichend frankierten Rückumschlag beizufügen! – sehr oft persönliches Gespräch notwendig)

- Antragsformular
- 1 Passfoto
- ein gültiger Reisepass
- ausgefüllte Antragsformulare: DS-156 („Antrag auf ein Nichteinwanderungsvisum“), DS-158 („Informationen über Kontaktpersonen und den beruflichen Hintergrund von Antragstellern eines Nichteinwanderungsvisum“); Männer zwischen 16 und 45 Jahren außerdem DS-157 („Zusätzlicher Antrag auf ein Nichteinwanderungsvisum“)
- weiterhin DS-2019 oder I-20
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthaltes
- Überweisungsbeleg der Antragsgebühr
- ggf. Nachweis über festen Wohnsitzes


Bearbeitungszeitraum:

- per Post: etwa 5-6 Wochen
- über Drop-Box: 10-15 Werktage


Gültigkeit der Visa:

- maximal 10 Jahre
- generelle Aufenthaltsdauer max. 6 Monate
- Verlängerungen müssen beim US „Immigration & Naturalisation Service“ (USA) beantragt werden


Gebühren:

- Visaantragsgebühr: EUR 100,00 pro Person


Weitere Informationen erhält man bei der:

Amerikanischen Botschaft
Neustädtische Kirchstr. 4-5
10117 Berlin
Tel.: 030/ 8305-0

URL: http://www.usembassy.de/
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